Camping direkt an der Ostsee auf der Insel Rügen

(Stand 11/22)

1.            Vertragsabschluss

Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns als Vermieter den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Ein Vertragsschluss kommt erst zustande, wenn wir die Anmeldung schriftlich oder elektronisch bestätigt haben. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von uns in vorbezeichneter Form bestätigt werden. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Vertragspartner sind die Dombrowski & Burkhardt GbR (Campingplatz Drewoldke) und der Besteller. Bei unseren Angeboten, auch bei den Sonderangeboten, ist die Unterbringungsleistung in der Regel die wesentliche Hauptleistung. Weitere Leistungen gehören wesensmäßig zur Beherbergungsleistung oder haben nur eine untergeordnete Bedeutung.

2.            Mietpreis

Die Höhe der Miete und Nebenleistungen entnehmen Sie bitte unserer Preisliste für das laufende Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023. Wir bestätigen sie schriftlich. Sie gilt als fest vereinbart. Änderungen in der tatsächlichen Aufenthaltsdauer mindern sie nicht. Bei Inanspruchnahme von Rabatten gilt jeweils nur der höchste Rabattsatz. Eine Kumulierung von mehreren Rabatten ist nicht möglich. Eine von uns anerkannten Rabattkarte muss bei Buchung ausgestellt sein und bei Anreise im Original vorliegen. Eine nachträgliche Anerkennung des Rabatts ist nicht möglich.

3.            Bezahlung

3.1
Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% fällig. Wird die Anzahlung nicht fristgemäß entrichtet, so kann die Reservierung unwirksam werden, ohne dass der Gast nochmals ermahnt oder in Kenntnis gesetzt wird. Der Restbetrag wird bei Anreise fällig.
3.2 Die Zahlungstermine werden auf der Bestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung gefährdet ist. Bei Überschreitung der jeweiligen Zahlungstermine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Der Mieter hat die Kosten gemäß 7.1 bzw. 7.2 zu tragen.
3.3 Alle Zahlungen aus Verträgen sind nur auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten.

4.            An- und Abreise

Der gebuchte Standplatz und die Mietobjekte stehen am Ankunftstag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Ein Anspruch auf frühere Belegung besteht nicht. Am vereinbarten Abreisetag sind die Mietobjekte bis spätestens um 10.00 Uhr, Standplätze bis 12.00 Uhr, geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Campingplatz Drewoldke über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Objektes bis 15.00 Uhr 50% des vollen Preises in Rechnung stellen, ab 17.00 Uhr 100%.

5.            Abweichung/Nachbesserung

Abweichungen/Schwankungen der Parzellengröße und in der maßstabsgetreuen Übereinstimmung des Lageplans behalten wir uns vor. Sollte der gebuchte Standplatz/das gebuchte Objekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18.00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb dieser Nachfrist nicht möglich, stellt der Vermieter einen Ersatzplatz/-objekt mindestens in der gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes steht dem Mieter ein kostenfreier Rücktritt zu. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

6.            Nichterscheinen/Verspätete Anreise

Im Falle einer wesentlichen Verzögerung der Anreise ist eine Benachrichtigung der Zentrale notwendig. Andernfalls wird der Standplatz nur bis 11.00 Uhr des Folgetages freigehalten. Mietobjekte/Standplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 11.00 Uhr nicht belegt sind, und für die keine Vereinbarung über die spätere Belegung erfolgt ist, können von der Platzverwaltung anderweitig genutzt werden, ebenso Objekte/Plätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden. Sofern vorhanden, erfolgt bei verspäteter Anreise die Unterbringung auf einem anderen Standplatz/in einem anderen Mietobjekt, ein Anrecht auf einen Standplatz/ein Mietobjekt besteht nicht mehr.

7.            Rücktritt des Kunden

Bis einschließlich zum Beginn des gebuchten Termins um 18.00 Uhr können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich vom Vertag zurücktreten. Unser Anspruch auf vereinbarte Vergütung bleibt bestehen, auch wenn Sie das Objekt nicht belegen. Dabei sind Gründe des Nichtantritts unerheblich. Falls das Objekt/der Standplatz bei Nichtinanspruchnahme oder Teilnichtinanspruchnahme zu den gleichen Bedingungen weitervermietet werden kann, hat der Mieter lediglich eine angemessene Mehraufwandspauschale von 10% des anteiligen Mietpreises, (mindestens 60,00 €) zu tragen. Bei Umbuchungen werden Kosten in Höhe von pauschal 15,00 € weiterberechnet. Zur Verminderung des Risikos für den Gast wird der Mietausfall im Falle eines Rücktritts wie folgt pauschalisiert abgerechnet:

7.1.Camping:

– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30,00 €

– 13 Tage bis zum gebuchten Anreisetag um 18.00 Uhr: der volle Mietpreis

7.2.Ferienhäuser / Mietwohnwagen: (in % vom Rechnungsbetrag):

Bis 90 Tage vor Mietbeginn 10 %; ab 89 bis 30 Tage vor Mietbeginn 25 %; ab 29 bis 22 Tage 35 %; ab 21 Tage bis 15 Tage 50%, ab 14 Tage bis zum 2. Tag vorher 80 %. Ab dem letzten Tag vorher und bei Nichtanreise 100% der Rechnungssumme.

7.3. Minderung bei Camping und Ferienhaus: Der pauschalisiert abgerechnete Schaden (siehe 7.1 und 7.2) an Mietausfall und Zusatzaufwand wird im Fall der Weitervermietung oder ersparter Aufwendungen entsprechend gemindert. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit der vorstehenden Pauschale vorgesehen. Wir empfehlen die Buchung unserer internen Rücktrittsabsicherung oder aber den Abschluss einer externen Reiserücktrittsversicherung (z.B. ERV Europäische Reiseversicherung).

8.            Sonderbedingungen für alle Mietunterkünfte

8.1. Kaution/Mängel: In besonderen Fällen kann vom Vermieter eine Kaution erhoben werden, insbesondere gilt dies bei Buchung von Gruppen. Wenn eine Kaution geleistet worden ist, kann der Vermieter diese insbesondere in folgenden Fällen einbehalten: Verspätete Räumung der Mietsache durch den Mieter, Beschädigungen oder Verschmutzungen der Mietsache, nicht nur unerhebliche Verstöße gegen die Platzordnung, z.B. massive Ruhestörungen.

Überprüfen Sie Ihr gemietetes Objekt, das Inventar und sonstigen Gegenstände bei Ankunft. Übergeben Sie das Übergabeprotokoll, in dem ggf. auch Mängel zu melden sind, unserem Servicepersonal in der Rezeption unverzüglich noch am gleichen Tag. Wir möchten Sie optimal betreuen: dazu benötigen wir Ihre Mithilfe.

Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er dem Vermieter zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Soweit der Vermieter infolge der Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Mieter nicht berechtigt, die Miete zu mindern oder Schadensersatz zu verlangen.

8.2. Haftung des Mieters: Schäden, verloren gegangenes Inventar und sonstige Mietgegenstände sind vom Mieter zu erstatten. Der Mieter haftet auch für seine Mitreisenden. Der Abschluss einer besonderen Haftpflichtversicherung ist möglich.

8.3. Reinigung: Während des Aufenthaltes obliegt Ihnen die laufende Reinigung. Auf Wunsch kann diese Leistung auch zusätzlich gebucht werden. Bei Abreise beachten Sie bitte folgendes:

Das Objekt ist von Ihnen ordentlich und gereinigt zu übergeben. Das schließt ein:

Saugen/Fegen des Fußbodens, Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke, des Backofens/ der Mikrowelle (soweit vorhanden) usw. die Entleerung des Kühlschrankes und Spülmaschine, Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe (Glasabfälle, Plastik).

Von uns wird erledigt: Fenster-, Tür-, Möbel-, Sitzgarnitur-, Nass- Reinigung sowie allgemeine Grund-Nachreinigung.

8.4. Die Abreise und Schlüsselübergabe in der Rezeption muss spätestens am Abreisetag um 10.00 Uhr erfolgt sein. Bei nicht ausreichendem Reinigungszustand, Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter eine Nachberechnung erstellen. Die Nachforderung ist sofort fällig.

9.            Platzordnung

Die Platzordnung (lt. Aushang) wird von jedem Gast sowie seinen Mitreisenden bei der Ankunft als verbindlich anerkannt. Der Mieter sowie seine Mitreisenden haben u.a. die Regelungen hinsichtlich der Ruhezeiten zu beachten. Bei groben Verstößen steht dem Vermieter eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung zu. Ein Anspruch des Mieters auf anteilige Erstattung der Miete besteht dann nicht.

9.1 Besuch:  Es dürfen nur angemeldete Personen den Platz betreten. Besucher der Mieter sind von diesen in der Rezeption anzumelden. Besucher zahlen nach Anmeldung in der Rezeption eine Tagespauschale sowie PKW-Parkpauschale. Ausgenommen hiervon sind Besucher die den Campingplatz Drewoldke nur zum Zwecke eines Shop- oder Strandbesuchs betreten.

9.2. Befahren des Platzes mit Kraftfahrzeugen: Ist nur mit gültigem Platzausweis für das jeweilige Fahrzeug außerhalb der Schrankenschließzeiten gestattet.

9.3. Mitbringen von Hunden

Für das Mitbringen von Hunden gilt unsere Hundeordnung in jeweils aktueller Fassung. Diese hängt aus, kann abgefordert werden bzw. wird bei Anmeldung mit Hund zugesandt.

10.          Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar und den Standplatz pfleglich zu behandeln. Er ist außerdem verpflichtet, die durch ihn verursachten Schäden dem Vermieter zu ersetzen.

Bei Campingplätzen im Wald wird auf mögliche waldtypische Gefahren verwiesen. Der Betreiber Campingplatz Drewoldke haftet nicht für Schäden oder Verluste, die dem Gast, seinen Angehörigen oder seinen Besuchern entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen vorliegt. Die Begrenzung der Haftung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

11.          Außerordentlicher Rücktritt, Kündigung, Hausverbot

11.1. Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Des Weiteren, wenn Standplätze oder Mietobjekte schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Gastes oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden; oder der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Beherbergungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist, wie z.B. die Mitgliedschaft des Gastes in einer fremdenfeindlichen oder sonst extremistischen Organisation.

11.2. Der Vermieter ist dazu berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Gast während seines Aufenthalts Personal oder andere Gäste beleidigt, die Ruhe der anderen Gäste stört, sich fremdenfeindlich oder sonst diskriminierend äußert bzw. verhält, in der Vergangenheit bereits Scheinreservierungen vorgenommen hat und/oder das Inventar des Platzes bzw. die Ausstattung der Mietobjekte mutwillig zerstört oder beschädigt.

11.3. Ein Verhalten nach 11.1. Satz 2 und 11.2 berechtigt den Vermieter, ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen.

12.          Datenschutz/Bild- und Videorechte

Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in der EDV des Vermieters bzw. der von Ihm hierzu beauftragter Dritter Softwareanbieter gespeichert und verarbeitet werden, zur Erfüllung des Miet-/Beherbergungsvertrages sowie zur Gästekommunikation und -betreuung. Der Mieter erkennt die Datenschutzerklärung des Vermieters an, in der dies detailliert aufgeführt ist und die unter www.camping-auf-ruegen.de/impressum veröffentlicht ist. Der Vermieter hat einen Datenschutzbeauftragten benannt, der unter [email protected] zu erreichen ist.

Der Mieter erkennt an, dass Teile der Anlage an mehreren Stellen zum Schutz vor Vandalismus videoüberwacht und die Videodateien zur Auswertung zeitweilig gespeichert werden. Beide Vertragspartner werden sowohl während der Dauer des Vertragsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung die einschlägigen Bestimmungen der DSGVO beachten. Der Vermieter ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, Luftaufnahmen sowie Videos von seinen Anlagen und Veranstaltungen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier die Person des Mieters, seiner Mitreisenden und / oder Eigentum (z.B. Boote oder PKW) des Mieters oder seiner Mitreisenden zu erkennen sind, aber nicht exponiert im zentralen Vordergrund stehen, ist der Vermieter berechtigt, diese Aufnahmen auch ohne eine gesonderte Einwilligung für vorgenannte Zwecke zu nutzen.

13.          Irrtümer

Wir behalten uns vor, Irrtümer, Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

14.          Vorbehalt zur Preisanpassung

Alle Preise beruhen auf den zurzeit geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersätzen. Bei Erhöhung eines Umsatzsteuersatzes bzw. wenn steuerfreier Umsatz steuerpflichtig wird, und falls die Leistung noch nicht erbracht ist, machen wir von unserem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergeben, Gebrauch, wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist. Bei Erhebung einer neuen gemeindlichen Touristen-, bzw. Fremdenverkehrsabgabe, Bettensteuer u.ä. behalten wir uns ebenfalls eine Preisanpassung vor, soweit sie betrieblich veranlagt würde. Die Erhebung solcher Abgaben ist für die Saison 2023 nicht bekannt.

15.          Gerichtsstand

Gerichtsstand ist für beide Seiten Bergen auf Rügen